Verschiedene Kulturen

Kultursensibles Arbeiten in unserem Verein

Das Zusammenleben verschiedener Kulturen ist in unserer Gesellschaft Alltagsrealität, was auch wir in unserer Arbeit integrieren wollen. In unserem Verein wird kultursensibles Arbeiten aktiv gefördert. 

Die Beschäftigten verfügen über adäquate Kenntnisse und eine entsprechende Haltung durch transkulturelle Fortbildungen und Sprachkurse.

Uns ist es wichtig, sich mit der Zuwanderungsgeschichte zu beschäftigen, um hilfesuchenden Menschen den Zugang zu einer Begleitung zu erleichtern und ihnen besondere Wertschätzung entgegenzubringen.

Kultursensibel bedeutet für uns, aufgeschlossen zu sein gegenüber unterschiedlichen Kulturen und ihren Bedürfnissen sowie andere Meinungen und Haltungen wahrnehmen und aushalten zu können.

Hierbei ist uns die Fähigkeit zur Selbstreflexion und zum Perspektivenwechsel besonders wichtig. Unsere Migrationsbeauftrage Anke Dürr steht für Fragen aber auch Beschwerden jederzeit zur Verfügung.

Die wichtigsten Antworten
In Ihrer Sprache

  • Wie beantrage ich eine Heilpädagogische Einzelmaßnahme (HPE)?

    1. Beim Amt für Soziale Dienste anrufen: 0421/361-0 und zuständigen Casemanager:in herausfinden und Heilpädagogische Einzelmaßnahem beantragen.
    2. Einwilligung/Erlaubnis, das Kind im EBI vorstellen zu dürfen
    3. Erstkontakt mit EBI: Terminabsprache zur Erstvorstellung mit dem Kind 0421/2761909
    4. Erstvorstellung im EBI: Kind und Eltern/Bezugsperson
    5. EBI sendet Vorstellungsbericht an das Amt für soziale Dienste
    6. Amt für soziale Dienste entscheidet über Bewilligung und informiert alle Beteiligten
    7. Terminabsprache für wöchentliche Termine zwischen EBI und Eltern/Bezugsperson
  • Wie ist der Ablauf einer HPE?

    1. Beginn der Entwicklungsbegleitung im Verein „Entwicklungsbegleitung und Integration“: Sollte es zu einer Kostenzusage der zuständigen Stelle kommen, können wir mit der gemeinsamen Arbeit beginnen. Wir nehmen Kontakt mit den Eltern oder Bezugspersonen auf und legen erste Termine fest. 
    2. Diagnostikphase: Zu Beginn der Maßnahme findet eine sechs Termine umfassende Beobachtungsdiagnostik statt. Im Elterngespräch werden die Erkenntnisse ausgetauscht und der weitere Verlauf besprochen.
    3. Begleitung der Eltern und des Umfeldes: Neben den therapeutischen Stunden mit dem Kind werden regelmäßige Elterngespräche geführt. Weiter finden Institutionsbesuche in Kindergarten oder Schule inklusive Beratungsgespräche statt.
    4. Dauer und Ende einer Entwicklungsbegleitung: Die durchschnittliche Dauer einer Entwicklungsbegleitung beträgt zwei Jahre. In regelmäßigen HIlfeplangesprächen werden der Entwicklungstand des Kindes und der weitere Verlauf erörtert.

     

  • Wo findet die Maßnahme statt?

    Je nach Wohnort: Horn-Lehe, Leher Heerstr. 194 oder in Walle, Cuxhavener Str. 7.

  • Für wen ist diese Maßnahme geeignet?

    Wir begleiten Kinder und Jugendliche in der Regel ab Schuleintritt:

    • mit Entwicklungsverzögerungen
    • mit Wahrnehmungsschwierigkeiten
    • mit Ängsten
    • mit emotional belastenden (traumatischen) Erfahrungen
    • in Trennungs- und Scheidungssituationen
    • die nahe Angehörige verloren haben
    • die in Adoptiv- und Pflegefamilien leben
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