Verlauf

Verlauf einer Entwicklungsbegleitung

Erstkontakt 
Die Kontaktaufnahme zwischen Eltern oder anderen Bezugspersonen und dem Verein „Entwicklungsbegleitung und Integration e.V." kann telefonisch, per Brief oder E-Mail geschehen. Wir klären über die Möglichkeit einer Heilpädagogischen Einzelmaßnahme (HPE), die über das Jugendamt finanziert werden kann, auf. Es folgt eine Beratung durch das zuständige Casemanagement im Amt für Soziale Dienste (Jugendamt), das weitere oder andere Hilfen prüft und gegebenenfalls die Kosten für die HPE bewilligt. Es besteht auch die Möglichkeit der privaten Finanzierung.

Beginn der Entwicklungsbegleitung im Verein „Entwicklungsbegleitung und Integration" 
Sollte es zu einer Kostenzusage der zuständigen Stelle kommen, können wir mit der gemeinsamen Arbeit beginnen. Wir nehmen Kontakt mit den Eltern oder Bezugspersonen auf und legen erste Termine fest.
Diagnostikphase 
Zu Beginn der Maßnahme findet eine sechs Termine umfassende Beobachtungsdiagnostik statt. Im Elterngespräch werden die Erkenntnisse ausgetauscht und der weitere Verlauf besprochen.

Begleitung der Eltern und des Umfeldes
Neben den therapeutischen Stunden mit dem Kind werden regelmäßige Elterngespräche geführt. Weiter finden Institutionsbesuche in Kindergarten oder Schule inklusive Beratungsgespräche statt.

Dauer und Ende einer Entwicklungsbegleitung 
Die durchschnittliche Dauer einer Entwicklungsbegleitung beträgt zwei Jahre. In regelmäßigen Hilfeplangesprächen werden der Entwicklungstand des Kindes und der weitere Verlauf erörtert.
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